Haushalt
Leichte Haushaltsführung, Ordnung, Wäsche und alltagsnahe Routinen.
VitaFamilia · Nicht-pflegerische Unterstützung im Alltag
für Menschen mit Unterstützungsbedarf, Angehörige und Familien.
„Vertrauen ist die Summe gemeinsamer
geteilter positiver Erfahrungen."
*Hinweis nach §§ 45a und 45b SGB XI: Erstattung im Rahmen des Entlastungsbetrags sowie Umwandlungsanspruchs bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich.
Nicht als anonyme Einzelleistung, sondern als vertrauensvolle, wiederkehrende Unterstützung für Haushalte, Familien und Angehörige.
Menschlich im Alltag, verbunden mit professionellen Standards und klaren Abläufen.
Persönliche, respektvolle Unterstützung auf Augenhöhe.
Feste Absprachen und planbare Unterstützung im Alltag.
Klare Abläufe, nachvollziehbare Dokumentation und eine saubere Leistungsgrenze schaffen Sicherheit für Kundinnen, Kunden und Angehörige.
Die Betreuung unserer Klientinnen und Klienten erfolgt durch qualifiziertes Personal, das regelmäßig geschult und weitergebildet wird.
Wenn Unterstützung bei der Beantragung des Pflegegrades oder einer Höherstufung gebraucht wird – ebenso bei Verordnungen zur temporären Alltagsunterstützung bei akuter Krankheit oder Schwangerschaft.
Organisation kostet Kraft. Angehörige brauchen verlässliche Entlastung. Termine, Einkäufe oder Begleitung sollen sicher und respektvoll abgedeckt werden.
VitaFamilia hilft dort, wo verlässliche kleine Unterstützungen im Alltag spürbar Luft schaffen.
Leichte Haushaltsführung, Ordnung, Wäsche und alltagsnahe Routinen.
Einkäufe, Botengänge und kleine Wege, die zuverlässig abgenommen werden.
Begleitung zu wichtigen Terminen und Unterstützung vor Ort.
Gespräche, Spaziergänge und soziale Unterstützung im Alltag.
Persönlich erklärt, transparent abgestimmt und verlässlich umgesetzt.
Wir schauen gemeinsam auf Ihre Situation und den tatsächlichen Unterstützungsbedarf.
Leistungen, Rhythmus und mögliche Kostenerstattung bzw. Finanzierungsoptionen werden verständlich abgestimmt.
Die Unterstützung beginnt verlässlich und wird nachvollziehbar dokumentiert.
Wenn sich etwas ändert, passen wir Leistungen und Abläufe gemeinsam an.
Wir erklären Kostentragung und Finanzierung so, dass sie verständlich bleibt – ohne Dinge zu versprechen, die immer vom Einzelfall abhängen.
pro Monat für Pflegegrad 1 bis 5. Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar bleiben.
bei Pflegegrad 2 bis 5. Der Anspruch greift nur auf ungenutzte Pflegesachleistungen zu.
Zusatzleistungen und private Zuzahlungen werden separat abgestimmt.
*Hinweis nach §§ 45a und 45b SGB XI: Erstattung im Rahmen des Entlastungsbetrags sowie Umwandlungsanspruchs bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich.
Eine vorsichtige Orientierung zum monatlichen Rahmen. Keine Rechts- oder Leistungszusage – die tatsächliche Anerkennung hängt von Pflegekasse und Einzelfall ab.
Dieser Rechner und alle dargestellten Zahlen sind rein exemplarisch und unverbindlich. Es gilt der Hinweis nach §§ 45a und 45b SGB XI: Erstattung im Rahmen des Entlastungsbetrags sowie des Umwandlungsanspruchs ist nur bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich. Die endgültige Anerkennung erfolgt durch die Pflegekasse im Einzelfall. Berechnung mit Stundensatz 39,50 €.
Antworten in einfacher Sprache – ohne Versprechen, die wir nicht halten können.
Nächste Schritte
Wir schauen gemeinsam, welche Unterstützung in Ihrem Alltag sinnvoll, passend und transparent einzuordnen ist.
Persönlich. Verlässlich. Klar abgegrenzt.